top of page
actaSIGN
Elektronische Signatur
Eine elektronische Signatur ist im Wesentlichen das Äquivalent einer handschriftlichen Unterschrift. Dabei werden Daten in elektronischer Form als Nachweis einer Absicht an andere elektronische Gegenstandsdaten angehängt.
Eine Absicht kann z.B. eine Bestätigung, das Erklären des Einverständnisses also im Sinne einer Zustimmung (Einwilligung, Genehmigung), eine Willensäusserung oder Ausdruck eines gegenseitigen Einvernehmens sein.
Hinsichtlich der elektronischen Signatur sind Gegenstandsdaten beispielsweise elektronische Verträge, Verschwiegenheitserklärungen, Angebote, Berichte, Protokolle, Vollmachten, etc.
Ein elektronisches Siegel stellt hingegen nur die Herkunft und Unversehrtheit (Integrität) der Daten sicher.
bottom of page